Gesetzgebung für Immobilienerwerb für ausländische Privatpersonen
Die türkischen Gesetze hinsichtlich des Immobilienerwerbs durch Ausländer basieren nach Artikel 35 des türkischen Grundbuchgesetzes Nr. 2644 vom 22.11.1934 auf dem Gegenseitigkeitsprinzip.
Das bedeutet, dass Angehörige von Nationen, die den Türken den Grunderwerb gestatten, auch in der Türkei Immobilien kaufen können. Aufgrund dieser bilateralen Vereinbarungen dürfen Ausländer aus folgenden Ländern in der Türkei eine Immobilie erwerben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Australien, Belgien, Frankreich, Holland, England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Griechenland sowie einige afrikanische, südamerikanische und russische Staaten.
TAPU (Grundbuch)
Für jede Immobilie gibt es auch in der Türkei ein Grundbuch (das Tapu). Hier muß wie in Deutschland der Grundbesitz staatlich durch eine Grundbucheintragung auf den Namen des Käufers erfasst werden.
Nach der Prüfung ob das entsprechende Objekt veräußert werden darf, von der Zentrale des Grundbuchamtes, wird ein Termin beim Grundbuchamt (Tapu Dairesi) vereinbart.
Hier muß der Verkaeufer und der Käufer die Geschäftsvereinbarungen zur Protokoll ablegen. Bei nicht Beherrschung der türkischen Sprache muß ein stattlich vereidigter Dolmetscher anwesend sein.
Anschließend bekommt der Käufer sein Grundbuch (Tapu) ausgehändigt.
Immobiliensteuer
Das Immobiliensteuergesetz "Emlak Vergisi Kanunu - EVK" ist in den Jahren 1998 und 2002 in vielen wesentlichen Punkten geändert worden.
Die Immobiliensteuer "Emlak Vergisi" umfasst zwei Steuerarten in der Türkei, nämlich die Gebäudesteuer "Bina Vergisi" und die Grundsteuer "Arazi Vergisi", deren Einnahmen den Gemeinden zufließen.
Die Sätze dieser jährlich zu entrichtenden Steuern liegen zwischen 0,3 und 0,6 Prozent.
Außerdem wird in der Türkei beim Kauf und Verkauf von Immobilien eine Steuer in Höhe von drei Prozent erhoben, die je zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer zu tragen ist. Dabei wird der Kaufpreis des Objektes als Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt.
Die Steuer wird fällig, sobald die Transaktion zum Abschluss gebracht worden ist.

Das 11 Wohnungsprojekt von Antalya
Antalya, eine Stadt die Jährlich Millionen von einheimischen und ausländischen Touristen beherbergt, hat ihren Platz an der ersten Reihe für die Immobilien Investoren erwirtschaftet.
Zwischen den Jahren 2004 und 2007 erlebte Antalya eine sehr gute Periode, aber zurzeit ist der Immobilienmarkt sehr still. Trotzdem erhöhen sich die Preise der Immobilien in dieser Stadt, die mit Recht zu einer Marke geworden ist.